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1955-1980: Heimat im Quadrat? „Gastarbeiter“ in Mannheim

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Ein schwarz-weißes Bild. Vier Gastarbeiter sitzen auf einer Mauer, der ganz links hat eine Gitarre in der Hand, die Runde sieht fröhlich aus, alle schauen in die Kamera. Dahinter stehen weitere drei Personen, die ebenfalls lachen.

Mit unserer Serie zum Band zur Mannheimer Migrationsgeschichte sind wir nun fast in der Gegenwart angekommen. Im Folgenden wird die Zeit von 1955 bis 1980 behandelt. Die Historikerin Julia Scialpi untersucht darin die Anfänge und die Entwicklung der Gastarbeiterbewegung.

Zunächst einmal stellt sie fest, dass „Gastarbeiter“ lediglich mit Gästen gemeinsam haben, dass ihr Aufenthalt zeitlich begrenzt ist. Willkommen sind sie nicht als Menschen, sondern ausschließlich als Werktätige in einer Zeit des Arbeitskräftemangels.

Gesteuert wurde ihre Einreise durch bilaterale Anwerbeabkommen, das erste schloss die Bundesrepublik 1955 mit Italien. Alternativ konnten Unternehmen auch selbst Arbeitskräfte anwerben oder die Migrant*innen reisten auf eigene Faust ein. In Mannheim stammten Ende der 1950er Jahre fast zwei Drittel der Gastarbeiter*innen aus Italien. Ende 1961 setzten dann verstärkt Anwerbemaßnahmen in der Türkei ein, die aber erst in den späten 1960er Jahren zunehmend Resultate zeigten. Die Rezession 1966/67 führte zu einem Einbruch der Gastarbeiter*innenzahl, danach nahm ihre Zahl deutlich zu und die Anzahl der türkischen Gastarbeiter*innen überstieg in den 1970er Jahren die Zahl der Italiener*innen.


Einwohnerzahlen Mannheims nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 1958-1970, Stand jeweils im September.


Einwohnerzahlen Mannheims nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten 1974-1977, Stand jeweils im September. Quelle: MARCHIVUM, Haupt- und Dezernatsregistratur, Zug. 32/1994, Nr. 134, Statistik "Ausländer in Mannheim" bis 1977.

DieMigrant*innen waren meist zeitlich befristet in Arbeitsfeldern für un- und angelernte Kräfte beschäftigt und erhielten Aufgaben, für die sich Einheimische nur schwer gewinnen ließen. Oft seien sie misstrauisch behandelt worden und Diskriminierung ausgesetzt gewesen. Auch ihre Wohnverhältnisse waren häufig prekär. Die Unterbringung erfolgte in behelfsmäßigen Unterkünften am Rande der Stadt, im Industriegebiet oder auf den Werksgeländen. Schäbige und winzige Wohnungen wurden ihnen meist zu überteuerten Preisen angeboten.


Beengtes Mehrbettzimmer für "Gastarbeiter", 1969, MARCHIVUM.

Die Aufenthaltsgenehmigung hing unmittelbar mit der Wohnsituation zusammen. Wer seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern wollte, musste eine angemessene Wohnung besitzen und wer seine Familie nachholen wollte, hatte 12 qm pro Familienmitglied nachzuweisen. So konnte über die Wohnungspolitik die Einwanderung gesteuert werden.

1973 war der Boom vorbei und die Anwerbung wurde gestoppt. Ausländische Arbeitskräfte mussten 1973/74 fürchten, während ihres Heimaturlaubes gekündigt zu bekommen und damit auch ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren.

Die Sozialstruktur der Menschen mit Migrationshintergrund veränderte sich durch den Anwerbestopp. Neue Arbeiter kamen kaum hinzu, aber die bleibenden Arbeiter gründeten Familien. Ihre Frauen und die „Gastarbeiterkinder“ mussten integriert werden. Diejenigen, die sich für ein Leben in Deutschland mit ihren Familien entschieden hatten, mussten damit leben, dass ihre Kinder aufgrund der Sprachbarriere im Bildungsbereich erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt waren. Das Bewusstsein der Politik für diese Problematik musste sich erst über die Jahre herausbilden, sodass zu dieser Zeit Angebote wie Deutschkurse meist nicht existierten. Erst Ende der 1970er Jahre rückte die Integration der Kinder stärker in den Fokus.

In der Stadtverwaltung wurde eine Arbeitsgruppe für Gastarbeiterfragen gebildet, die sich mit Fragen der Integration befasste. Auf regionaler Ebene gab es zunehmend Integrationsbemühungen und verschiedene Ausschüsse und Arbeitsgruppen wurden eingerichtet. Ein „Beauftragter der Stadt Mannheim für ausländische Einwohner“ sollte alle ausländerbezogenen Maßnahmen koordinieren.


Sprachkurs des DGB für ausländische Arbeitnehmer*innen, 1973, MARCHIVUM.

Doch die Hürden für Einbürgerungen blieben hoch. 1982 stand im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP: „Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland; sie strebt nicht an, die Zahl der deutschen Staatsangehörigen gezielt durch Einbürgerungen zu vermehren.“. Die meisten lebten daher mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung. Politische Mitbestimmungsrechte blieben ihnen untersagt. Erst 2000 wurde in Mannheim erstmals ein Migrationsbeirat gewählt.

Ende der 1970er Jahre vollzog sich der Wandel vom „Gastarbeiter“ zum „Asylberwerber“. Das Asylrecht gewann nun zunehmend an Bedeutung.

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