Am 17. Oktober 1868 unterzeichnen die damaligen Rheinuferstaaten die Mannheimer Akte. Zur Bestätigung dieses Freihandelsabkommens wird bewusst auf den Tag der Eröffnung des Mannheimer Freihafens Bezug genommen, die 28 Jahre zuvor, am 17. Oktober 1840, stattgefunden hat.
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