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Die Kriegsgefangenen auf der Mühlau

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Farbiger historischer Stadtplan von Mannheim

Im Krieg von 1870 bis 1871 fiel Mannheim nicht nur eine besondere Rolle als Etappenort für den Aufmarsch der zweiten Armee oder bei der Versorgung von deutschen und französischen Verwundeten und Kranken zu, sondern es forderte auch eine frühe Auseinandersetzung mit dem Thema der Kriegsgefangenschaft.

 

Am 7. November 1870 kamen 300 kriegsgefangene französische Mobilgardisten nach Mannheim, die in der Festung Rastatt untergebracht waren, welche bei Baumaßnahmen am Mühlauhafen eingesetzt wurden.

Französische Kriegsgefangene

Bereits am 30. Juli 1870 verabschiedete das preußische Kriegsministerium ein "Regulativ über die Behandlung, Verpflegung pp. der Kriegsgefangenen nach erfolgtem Eintreffen in die Gefangenendepots" mit 43 Paragraphen über die Unterbringung, Verpflegung, Besoldung, Beschäftigung, Bewachung und ärztliche Betreuung von Gefangenen. Zu diesem Zeitpunkt ahnte das Ministerium wohl nicht, dass es bald mit über 383.841 Gefangenen (darunter 11.860 Offizieren) in Deutschland konfrontiert war. Die überwiegende Zahl der Kriegsgefangenen kam aus den Kapitulationen von Sedan (September 1870) und Metz (November/Dezember 1870) und wurde auf circa 200 Depots im gesamten deutschen Reichsgebiet verteilt.

Auf der Basis der am 16. September 1870 aufgestellten "Grundsätze für das Verfahren bei Beschäftigung von Kriegsgefangenen außerhalb der Kriegsgefangenen-Depots […]" stellte die Handelskommission Karlsruhe am 16. Oktober 1870 an das Kriegsministerium einen Antrag zum Einsatz von Kriegsgefangenen für einfach durchzuführende Arbeiten bezüglich der Eisenbahn- und Flussarbeiten auf der Mühlau.

Für diese Arbeiten waren die in der Festung Rastatt untergebrachten französischen Kriegsgefangenen vorgesehen. Da der Bauverwaltung keine Räumlichkeiten für die Unterbringung der Kriegsgefangenen zur Verfügung standen und die Erbauung solcher nur mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden gewesen wäre, wurde durch die Kriegsverwaltung der Vorschlag unterbreitet, die Kriegsgefangenen in den Dragonerstallungen im Schloss und in einem darüber befindlichen Saal unterzubringen.

Auf Anfrage zur Bereitschaft für einen freiwilligen Arbeitseinsatz meldeten sich 817 französische Gefangene an. In Mannheim mussten die Auflagen zur Unterbringung der französischen Kriegsgefangenen umgesetzt werden: In den Dragonerstallung und im Schloss daselbst mussten notwendige Reparaturen an Türen und Fenstern veranlasst werden; es mussten Öfen aufgestellt und die Lagerstellen mit Stroh vorbereitet werden; ebenso mussten die Magazine oberhalb der Stallungen geräumt werden.

Stallung der Dragoner, erbaut 1828 von Friedrich Arnold, circa 1910

Am 7. November 1870 gegen vier Uhr abends kamen 300 kriegsgefangene französische Mobilgardisten aus dem Elsass nach Mannheim. Bereits am 12. November berichtete der Badische Beobachter: "Die aus Rastatt hierher dirigierten französischen Kriegsgefangenen sind seit heute Mittag auf der Mühlau damit beschäftigt, die Bäume des Wäldchens zu fällen, welches fast ganz zu Gunsten des neuen Hafenbassins beseitigt wird. Die untern Gärten werden gleichfalls ihres Inhalts an Gartenhäuschen, Bäumen etc. entleert, da dieselben am 1. Dezember von der Bauverwaltung übernommen werden sollen. Überall sieht man ein Bild regen Eifers, die lange gepflegten Lieblingsplätze zu zerstören, um den großartigen Bauten für Handel und Verkehr Platz zu machen."

Für die Bewachung wurde die Anweisung erlassen, dass diese nicht nur nachts in den Stallungen, sondern ebenso während des Transports zum Arbeitsplatz und zurück sowie während der Arbeit zu erfolgen hat. Die Wachmannschaft wurde von der Landwehr-Kompanie, im Notfall durch die Mannschaft des 2. Infanterie-Ersatz-Regiments, gestellt. Sie erhielt ein Wachlokal im Mühlauschlösschen, das auch der Wachablösung der abgestellten Posten diente.

Die Bewachung der französischen Kriegsgefangenen bei ihrer Arbeit auf der Mühlau wurde wie folgt festgelegt: Zwei Mann wurden auf der Thomsons-Brücke positioniert, ein Mann bei der Schleuse-Brücke und ein Mann auf dem Rheindamm gegenüber dem Mühlauschlösschen. Für die Ernährung, die von der Bauverwaltung bereitgestellt werden musste, war folgendes vorgesehen: Morgens zum Frühstück sollten zwei Schoppen Suppen gereicht werden, zum Mittag dann ein Schoppen Suppe, ein Schoppen Gemüse und acht Loth ausgebeintes Ochsenfleisch sowie zum Abendessen ein Schoppen Suppe zuzüglich ein Pfund Brot pro Mann. Die Zubereitung der Speisen wurde von kriegsgefangenen Köchen vorgenommen.

Das Mühlauschlösschen bei Mannheim, um 1850

Bereits im Dezember 1870 musste man sich mit der eintretenden Kälte auseinandersetzen: War man bis dato mit der Leistung der Kriegsgefangenen sehr zufrieden, kam es immer häufiger zu Protesten und Arbeitsverweigerungen. Erste Nachrichten über "renitentes Benehmen gegenüber dem Aufsichtspersonal" wurden bereits am zweiten Tag der Arbeiten auf der Mühlau gemeldet, so dass die drei französischen Kriegsgefangene wieder nach Rastatt zurück eskortiert wurden.

Weiterhin meldete die Neue Badische Landeszeitung am 22. November 1870, dass es unter den französischen Gefangenen zu Krawallen auf der Mühlau kam, worauf mehrere der Hauptbeteiligten ebenso zurück nach Rastatt überführt wurden. Seit Eintritt der Kälte hatte sich die Arbeit auf der Mühlau nicht nur zunehmend erschwert, sondern sie war zum Teil schlicht unmöglich geworden. In Mannheim sah man sich gezwungen, den Einsatz der Gefangenen auf der Mühlau zu hinterfragen, da die Kosten in keinem Verhältnis zu dem Nutzen standen. Es wurde u. a. festgelegt, dass "bezüglich jener Gefangener, welche die Arbeit zu leisten bereit wären, aber die Witterungsverhältnisse wegen vorübergehend nicht arbeiten könnten, die Eisenbahnverwaltung am Schlusse jedes Monats den Verpflegungssatz vergüten würde, den die Staatskasse für die Gesamtverpflegung der Gefangenen in Rastatt zu übernehmen hatte."

Eine Besonderheit war das Gesuch von fünf französischen Unteroffizieren, bessere Lagerstellen als Gemeine beziehen zu dürfen, dem im Sinne eines Erlasses vom 27. Dezember 1870 stattgegeben wurde. Hier sah der Paragraph 5 des Regulativs folgendes vor: "Kriegsgefangenen Offizieren und Beamten von Offiziersrange kann das Mieten und Beziehen von Privatquartieren auf eigene Kosten gestattet werden, wenn sie schriftlich ihr Ehrenwort geben, keinen Fluchtversuch unternehmen zu wollen. Servis oder Mietentschädigung wird nie gewährt." Paragraph 3 des Regulativs schloss aus, dass Unteroffiziere einen Anspruch auf bessere Lagerstellen als Gemeine hatten.


Familienbogen des französischen Sergeanten Auguste Hatt, der 1871 als Gefangener in Mannheim eine eigene Unterkunft bezogen hat

In dem uns vorliegendem Beispiel bezogen der Französische Offizier August Hatt eine Unterkunft bei dem Pachtwirt Josef Carl Kurst in P 2, 13 eine Unterkunft. Der französische Soldat Joseph Maria Müller meldete sich sogar mit seiner Frau im Hause Fischer in F 7, 25 an.  Mit dem Bekanntwerden der Friedenspräliminarien, deren Unterzeichnung am 27. Februar 1871 stattfand, hatten die in Mannheim beschäftigten Kriegsgefangenen ihre Arbeit eingestellt. Der Rücktransport wurde durch die am 11. März 1871 abgeschlossene "Konvention über die Rückkehr der französischen Kriegsgefangenen" geregelt und sollte unverzüglich begonnen werden. Anders als in den darauffolgenden Kriegen basierte die Arbeit der Kriegsgefangenen auf freiwilliger Basis und wurde durch die o.g. Regularien bestimmt.

Mit dem "Frieden von Frankfurt" vom 10. Mai 1871 endete der Krieg siegreich für den Norddeutschen Bund und seinen Verbündeten gegen Frankreich. Dieser Krieg prägte vor allem die Entwicklung hinsichtlich des Umgangs mit Kriegsgefangenen und verwundeten. Bereits 1874 wurde auf der Brüsseler Konferenz das "Projet d’une déclaration internationale concernant les lois et coutumes de la guerre" verabschiedet, das den Status der Kriegsgefangenen regelte. Die Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907 kodifizierte schließlich den Umgang mit Kriegsgefangenen im Völkerrecht.

Auszug aus dem Beitrag der Mannheimer Geschichtsblätter 38, 2019

 

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