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Stadtgeschichtliche Forschung

Sei es aus privatem, schulischem oder beruflichem Interesse: Wer stadtgeschichtliche Forschungen betreiben möchte, hat hierzu die Möglichkeit im MARCHIVUM. Im 6. Obergeschoss befindet sich ein großer Lesesaal, in den Akten, Bücher und andere Dokumente ausgeliehen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Datenschutzbestimmungen die Einsichtnahme der jeweiligen Dokumente erlauben. Digitalisierte Unterlagen werden in der Regel nicht vorgelegt. Im Lesesaal befinden sich Recherche-PCs, eine Handbibliothek mit ausgewählter Literatur, ein Leise-Arbeitsbereich und Gruppenarbeitsplätze. An den Recherche-PCs sind die digitalisierten Bestände einsehbar, sofern keine rechtlichen Bestimmungen dagegen sprechen. Eine Servicekraft steht beratend zur Seite.

Anmeldung

Vor dem Besuch des Lesesaals wird um telefonische oder schriftliche Anmeldung gebeten, um einen Termin für ein erstes, obligatorisches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Beratungszeiten
Di. 9.00 – 12.00 Uhr
Mi., Fr. 13.00 – 16.00 Uhr
Do. 9.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 15.00 Uhr

Kosten und Gebühren

Die Nutzung von Archivgut ist i.d.R. kosten- und gebührenpflichtig. Eine Wochenkarte kostet 8 Euro, eine Jahreskarte 50 Euro. Weitere Informationen zu den Kosten und Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.

Online-Recherche und digitaler Zugang

Einen detaillierten Überblick über das zugängliche Archivgut bietet die Online-Recherche. Wie Sie in unseren Beständen recherchieren können, zeigen wir in kurzen Erklärvideos.

Erklärvideos

Video 1: Einführung und allgemeine Hinweise

Weitere Videos sind in Vorbereitung.

Aushebezeiten von Unterlagen

Nach Ihrer Bestellung werden Unterlagen zu folgenden Zeiten aus dem Magazin ausgehoben:

Di., Mi., Fr. 10.00, 12.00, 14.00 Uhr
Do. 10.00, 12.00, 14.00, 16.00 Uhr

Bis zu 7 Positionen können pro Aushebezeit bestellt werden. 

Vorbestellungen und Reservierung von PC-Arbeitsplätzen

Vorbestellungen von Unterlagen sind, sofern die Signaturen bekannt sind, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Schriftliche Anfragen zu Bild-, Film- und Tonmaterial 

Anfragen zu diesen Sachgebieten beantworten die zuständigen SachbearbeiterInnen der Bild-, Film- und Tonsammlung.

Benutzungsantrag

Das MARCHIVUM steht gemäß den Vorschriften des Landesarchivgesetzes Baden-Württtemberg und der städtischen Archivordnung jedem Interessenten zur Benutzung offen. Mit dem schriftlichen Antrag, der bei der Anmeldung auszufüllen ist, werden diese Regelungen anerkannt; auf Verlangen hat NutzerIn sich auszuweisen. Die Nutzungserlaubnis erteilt das MARCHIVUM, zur Wahrung von Rechten Dritter erfolgen gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen.

Kopien und Reproduktionen

Kopien, Reproduktionen oder Dateien werden durch das MARCHIVUM gefertigt bzw. bereitgestellt. Das eigenständige Fotografieren oder Kopieren von Archivgut ist nicht möglich. Unsere MitarbeiterInnen bearbeiten die Reproduktionsaufträge, soweit möglich, binnen zwei Wochen. Die Verfügungs- und Urheberrechte verbleiben stets beim MARCHIVUM oder beim entsprechenden Rechteinhaber.
Vor Veröffentlichung ist eine Publikationsgenehmigung schriftlich einzuholen.

Zum Reproduktionsantrag

Folder

Den Folder zum Service Stadtgeschichtliche Forschung können Sie hier herunterladen.