Die Stadtverwaltung passt die bestehende Allgemeinverfügung entsprechend der neuen Rechtsverordnung des Landes zum 1. Dezember an. So wird der Geltungsbereich der Maskenpflicht um den verkehrsberuhigten Bereich G 2/ H 2, die Gehwege des Kaiserrings, den gesamten Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof, die Fußgängerquerung zwischen Planken und Wasserturm sowie den Pausen-Aufenthaltsbereich der Werner-von-Siemens-Schule und der Carl-Benz-Schule erweitert.
Ebenfalls teilt die Stadtverwaltung mit, dass dieses Jahr keine Genehmigungen für Weihnachtsmärkte und sonstigen Weihnachtsstände erteilt werden.
Ebenfalls teilt die Stadtverwaltung mit, dass dieses Jahr keine Genehmigungen für Weihnachtsmärkte und sonstigen Weihnachtsstände erteilt werden.
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