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30. November 2020

Die Stadtverwaltung passt die bestehende Allgemeinverfügung entsprechend der neuen Rechtsverordnung des Landes zum 1. Dezember an. So wird der Geltungsbereich der Maskenpflicht um den verkehrsberuhigten Bereich G 2/ H 2, die Gehwege des Kaiserrings, den gesamten Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof, die Fußgängerquerung zwischen Planken und Wasserturm sowie den Pausen-Aufenthaltsbereich der Werner-von-Siemens-Schule und der Carl-Benz-Schule erweitert.

Ebenfalls teilt die Stadtverwaltung mit, dass dieses Jahr keine Genehmigungen für Weihnachtsmärkte und sonstigen Weihnachtsstände erteilt werden.