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11. Februar 2021

Die Stadt Mannheim, der Rhein-Neckar-Kreis und der Neckar-Odenwald-Kreis erlassen erneut eine nächtliche Ausgangssperre. Die einheitliche landesweite nächtliche Ausgangssperre, die zuvor gegolten hatte, wurde vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof für ungültig erklärt. Die neue Ausgangssperre kann nur in Kommunen und Kreisen erlassen werden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen in einer Woche pro 100.000 Einwohner) über dem Wert 50 liegt, ein diffuses Infektionsgeschehen herrscht und die Eindämmung der Pandemie ohne die Ausgangssperre erheblich beeinträchtigt wäre. Die Inzidenz liegt in Mannheim bei 76,3.