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Historische Personenrecherche

Der Service Historische Personenrecherche bietet, unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, personenbezogene Auskünfte aus folgenden Quellen:

Standesamtsunterlagen

In Deutschland wurden seit dem Jahr 1876 zivile Personenstandsregister geführt und Geburten, Eheschließungen sowie Sterbefälle amtlich beurkundet. Am 1. Januar 2009 trat das neue Personenstandsgesetz in Kraft. Seitdem unterliegen die Personenstandsregister und die dazugehörigen Beilagen bestimmten Fristen. Nach deren Ablauf werden die Geburts-, Heirats- und Sterberegister zu Archivgut. Im MARCHIVUM können sie dann, nach Voranmeldung und zu den üblichen Öffnungszeiten, im Lesesaal der Stadtgeschichtlichen Forschung eingesehen werden.

Die Fristen (tagesgenau) lauten wie folgt:

  • Geburtsregister 110 Jahre
  • Heiratsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Häufig kommt es vor, dass die Register der Vorortstandesämter mehrere Jahrgänge umfassen, so dass sie erst nach Ablauf der Fristen aller Teile in das Archiv des MARCHIVUM übernommen werden können.

Melderegister

Das Melderegister unterliegt Regelungen des Datenschutzes, des Bundesmeldegesetzes und des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg. Es steht damit der Öffentlichkeit nicht zur Benutzung offen. Eine Auskunft hieraus erfolgt nur auf schriftliche Anfrage.

Aufgrund geltender Rechtsvorschriften sind folgende Bestimmungen zu beachten:
a) Angefragte Personen, die innerhalb der letzten 55 Jahre in Mannheim gemeldet waren, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bürgerdienste Mannheim. In diesen Fällen sind Anfragen per Email zu entrichten an buergerdienste@mannheim.de.
b) Angefragte Personen, die zuletzt vor 55 Jahren oder früher in Mannheim gemeldet waren, fallen unter das Landesarchivgesetz Baden-Württemberg. 
Hier gelten folgende Schutzfristen:

  • 10 Jahre nach Tod
  • 90 Jahre nach Geburt

Sind diese Schutzfristen nicht abgelaufen, kann nur bei Nachweis eines berechtigten bzw. rechtlichen Interesses Auskunft erteilt werden. Als Nachweis sind rechtsrelevante Dokumente wie Erbschein, Vollmacht oder Ähnliches vorzulegen.

Weitere Quellen

Die folgenden Bestände können ebenfalls im Lesesaal des MARCHIVUM eingesehen oder zur Auskunftserteilung herangezogen werden:

  • Familienbögen
  • Mannheimer Adressbücher
  • Mannheimer Tageszeitungen
  • Gesinderegister
  • Amtsbücher Mannheim (z.B. Ratsprotokolle und Grundbücher)

Anfragen und Auskünfte

Für Ihre Anfragen benötigen wir Ihren Namen und Ihre Postanschrift (kein Postfach) und für etwaige Rückfragen auch Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

Für Auskünfte aus den Standesamtsunterlagen teilen Sie uns den Namen der gesuchten Person mit, ebenso das Datum (bzw. Jahr) und das zuständige Standesamt.

Für Auskünfte aus dem Melderegister teilen Sie uns bitte Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum/-ort und eventuell frühere Anschriften der gesuchten Person mit. Bei verheirateten Frauen benötigen wir zusätzlich die Personalien des Ehemanns und bei Kindern den Namen des Vaters bzw. bei einer alleinerziehenden Mutter deren Namen.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder nach Terminvereinbarung hier vor Ort.

Gebühren und Kosten

Bitte beachten Sie hierzu unsere Gebührenordnung.

Bestellformular

Bitte laden Sie unser Bestellformular hier runter, um es auszufüllen und auszudrucken.

Folder

Den Folder zum Service Historische Personenrecherche können Sie hier herunterladen.