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06. September 1776

Kurfürst Karl Theodor erlässt eine Verordnung, nach der bei allen gerichtlichen Ausfertigungen nur noch der verbesserte gregorianische Kalender zulässig ist. Die Benutzung des daneben noch gebräuchlichen julianischen Kalenders, die zu etlichen Irrtümern geführt hatte, verliert sich seitdem allmählich.