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02. Oktober 2003

Gegen den Ende März 2003 in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Geschäftsführer des Leihamts erlässt das Amtsgericht aufgrund einer Strafanzeige von Oberbürgermeister Gerhard Widder wegen Verdachts der Untreue einen Strafbefehl, der auf acht Monate Haft auf Bewährung und eine Geldbuße von 3.000 € lautet.