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19. Oktober 1849

Der Freischarführer Theodor Mögling, der während seiner Verhandlung in den Revolutionsprozessen im Kaufhaus N 1 mit seiner schweren Verletzung vom Kampf bei Waghäusel zu kämpfen hat, wird auf Empfehlung des Gerichtsvorsitzenden zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe begnadigt.