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08. Dezember 2020

Die Allgemeinverfügung vom 4. Dezember wird geändert. Neu wird auf Basis der Vorgaben des Landes angeordnet, dass Kontakte auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen zu beschränken sind, ohne dass für geradlinig Verwandte oder Lebenspartner*innen eine Ausnahme gemacht wird. Weiter werden Friseure und Sonnenstudios geschlossen, Rabattaktionen im Einzelhandel verboten sowie die Durchführung von Floh- und Jahrmärkten untersagt. Zudem muss nun auch auf Baustellen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.