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11. Februar 1606

Die Dorfgemeinde stellt nach langem Zögern einen Revers (das ist eine schriftliche Erklärung rechtlichen Inhalts) über den Vertrag der kurfürstlichen Kommissionäre mit dem Dorf Mannheim wegen Erbauung von Stadt und Festung aus. Sieben Punkte umfasst das Werk: den Abriss aller Häuser binnen zwei bzw. drei Jahren, deren Platz die Festung einnehmen soll, die Ansiedlung der Bewohner am "jungen Busch" in der heutigen Unterstadt, die Stellung von Zimmerleuten, Maurern u. a. durch den Kurfürsten, die Mithilfe der Dorfbewohner beim Auf- und Abbau der neuen und alten Siedlung, die Befreiung von Frondiensten während des Festungsbau und die Entlohnung der Arbeit an letzterem.