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31. Oktober 1698

Kurfürst Johann Wilhelm erneuert die Stadtprivilegien. Die neue Fassung orientiert sich weitgehend an der von 1690 mit der Garantie der katholischen, lutherischen und reformierten Religion sowie mit der Abkehr von der strikten Zunftfreiheit. Die Handwerker können künftig selbst bestimmen, ob sie Zünfte errichten möchten. Bis 1707 bzw. 1727 werden den Einwohnern Steuern- und Abgabenerleicherungen zugesichert.