Nach langen Verhandlungen kommt zwischen Johann Andreas von Traitteur und der Hofkammer ein Vergleich wegen der ins Stocken geratenen Bauarbeiten an der Wasserleitung zustande. 128.000 Gulden in 5 ½-prozentigen Staatsanleihen werden dem Unternehmer zugebilligt, gezahlt wird aber nichts. Erst im Januar 1799 wird der Vergleich vom Kurfürsten Karl Theodor genehmigt. Dessen baldiger Tod verhindert jedoch die Zahlung.
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