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16. November 1802

Die rheinpfälzische Landesregierung wird angewiesen, die Traitteur´sche Angelegenheit hinsichtlich der Wasserleitungsschuld zu erledigen. Johann Andreas von Traitteur erhält einen Teil seines Geldes, der Rest verzögert sich wegen ausstehenden Prozessen und dem Übergang an Baden noch etliche Jahre.