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20. November 1804

Zwischen der Ausgleichungskommission und der Stadtgemeinde kommt ein Vertrag zustande, wonach die Kommission die Rückzahlung der von der Stadt 1795 zum Wurmser´schen Douceur vorgeschossenen 75.000 Gulden übernimmt. Die Stadt verzichtet dafür auf verschiedene Forderungen.