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11. Dezember 1821

Ein "Normalreskript" für die Verwaltung des Hoftheaters regelt u. a. die einzelnen Etats, die Beibehaltung des Titels "Großherzogliches Hof- und Nationaltheater" und die Haftung des Intendanten und der Kommissäre mit dem eigenen Vermögen bei willkürlicher Überschreitung des Etats.