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24. Juni 1824

Durch Beschluss des Staatsministeriums wird der Stadtgemeinde ein Vergleich bezüglich der Ansprüche auf das ehemalige Festungsgelände vorgeschlagen, der die Übergabe der Kassenvorräte der ehemaligen Demolitionskommission und 50 Morgen unverkauften Demolitionsgeländes sowie die Nutzung der Dammböschungen und Weganlagen gegen die Niederschlagung der von der Stadt im Jahr 1802 formulierten Eigentumsansprüche vorsieht.