Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) weist die Klage der Stadt Mannheim gegen die Deutsche Bahn zurück. Die Deutsche Bahn behält damit die Erlaubnis, die Strecke der östlichen Riedbahn (Frankfurt am Main – Mannheim) durchgängig zweigleisig wiederherzustellen und zu befahren. Die Stadt Mannheim befürchtet durch die zweigleisige Befahrbarkeit zukünftig vermehrten Güterverkehr und damit eine zusätzliche Verlärmung von Teilen des Stadtgebiets.
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