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10. März 1921

Die Errichtung einer Zollgrenze am Rhein zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet steht infolge des Abbruchs der Londoner Verhandlungen unmittelbar bevor. Aus diesem Grund besteht ein gewaltiger Warenverkehr auf der Rheinbrücke. Aus linksrheinischem Gebiet wird insbesondere Tabak und Wein eingeführt.