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14. März 1921

Im Bürgerausschuss beginnt die mehrtägige Beratung der beiden städtischen Haushaltpläne 1920/21 und 1921/22. Genehmigt wird die Herabsetzung des Sparkassenzinsfußes auf 3 % und die Straßenreinigungskostenordnung (Festsetzung der Reinigungsgebühr auf 3 % des Mietwertes).