Breadcrumb-Navigation

November 1805

Die von den Rheinuferstaaten mit Frankreich vereinbarte Oktroikonvention (vom August 1804) erlangt Gültigkeit (und bleibt bis 1831 in Kraft). In ihr wird die Besteuerung der auf dem Rhein verkehrenden Schiffe zwischen Deutschland und Frankreich durch eine Zentralbehörde in Mainz geregelt.