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Gar nicht verstaubt - unsere Nachlasswelten

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Einblick in ein Regal im Magazinbereich

Was bleibt von einer Person nach deren Tod? Nur die Erinnerungen der Hinterbliebenen? Wie kann eine Gesellschaft an eine Person erinnern? Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist, heißt es im Talmud. Bertold Brecht meinte „Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.“ Doch wie kann die Erinnerung über Generationen hinweg wach gehalten werden? Hier kommen die Archive ins Spiel. Konkret für Mannheim das MARCHIVUM.

Stadtgeschichte und private Nachlässe

Das MARCHIVUM übernimmt, verzeichnet und archiviert Nachlässe von bedeutenden Einzelpersonen aus Mannheim. Von Menschen, die das soziale, kulturelle, politische oder sportliche Leben der Stadt für eine Zeit mitprägten und damit auch das Gesicht Mannheims gestalteten. Gegenwärtig verwahrt das MARCHIVUM über 260 private Nachlässe.

Das MARCHIVUM erhebt den Anspruch, mehr als ein Behördenarchiv zu sein. Vielmehr möchte es als Haus der Stadtgeschichte und Erinnerung die Gesichter und Geschichten von Mannheimerinnen und Mannheimern dokumentieren.

Unverpackter Nachlass
So sieht ein unverpackter Nachlass aus.

Dabei spiegeln Nachlässe mehr als nur die Biographie eines Menschen wider: Sie zeigen auch die Entwicklung Mannheims, die gesellschaftliche Ausgestaltung und die jeweiligen Zeitumstände. Nachlässe sind damit eine unerlässliche Quelle für die Stadtgeschichtsschreibung.

Die archivisch aufbereiteten Nachlässe sind jedoch nicht nur für die Stadtgeschichtsschreibung wichtig, sie können auch als Quellen für übrige geschichtswissenschaftliche Forschungszweige von Interesse sein. So kann etwa der Nachlass eines Musikers oder Musikalienhändlers aus Mannheim Bedeutendes für die musikwissenschaftliche Forschung enthalten. Und der Nachlass einer Künstlerin, die ihre Schaffensphase zu großen Teilen in Mannheim verbrachte, kann wichtige Aspekte der allgemeinen Kunstgeschichte illustrieren.

Wie kommen die Nachlässe ins MARCHIVUM?

Nachlässe gelangen auf verschiedenen Wegen ins Archiv. Wenn etwa eine Mannheimer Persönlichkeit mit Bedeutung für die Stadtgeschichte stirbt, fragen wir bei den Hinterbliebenen an, ob sie sich vorstellen können, Nachlassunterlagen bei uns zu hinterlegen. Dies ist natürlich eine schwierige Situation für die Verwandten, die den Verlust eines geliebten Menschen verkraften müssen. Daher ist es wichtig, als Institution professionell und vertrauenswürdig zu sein. Manchmal aber treten auch die Hinterbliebenen an uns heran und bieten den Nachlass an. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der/die zukünftige Nachlasser/in Teile seiner Unterlagen bereits zu Lebzeiten in das MARCHIVUM gibt. In der Archivwissenschaft wird diese spezielle Art von Nachlässen als Vorlass bezeichnet. Im Regelfall übernimmt das MARCHIVUM Nachlässe von Privatpersonen als Schenkung. Alternativ kann auch ein Depositalvertrag geschlossen werden, nachdem der Nachlass im MARCHIVUM hinterlegt wird, das Eigentumsrecht aber noch für eine gewisse Zeit beim Nachlassgeber/der Nachlassgeberin bzw. dessen/deren Erben verbleibt.

Was steckt in solchen Nachlässen und welche Art von Nachlässen gibt es?

In Nachlässen können persönliche, aber auch geschäftliche Korrespondenzen, Bilder, Filme, Tonbänder, digitale Unterlagen, Ausweisdokumente, persönliche Erinnerungsstücke - wie die Menüfolge zur Hochzeit oder Einladungskarten - beinhalten. Jeder Nachlass hat auch ganz eigene Merkmale. So können in einem Nachlass nur berufliche Unterlagen vorhanden sein. Auch die Ordnung kann sehr unterschiedlich ausfallen, kommen manche Nachlässe durcheinander in Taschen oder Körben, sind andere bereits in einer eigenen Ordnung mit Register und sortiert in Kartons.
Dokumente aus Nachlässen können von großem Wert sein – historisch, aber auch ökonomisch. So enthalten einige Nachlässe im MARCHIVUM Schriftwechsel mit international bekannten Personen wie Richard Wagner oder Konrad Adenauer, die als Autographen sehr wertvoll sein können.

Können Nachlässe eingesehen werden?

Diese Frage wird individuell mit den Nachlassgebern ausgehandelt. Im Regelfall kommen dabei die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg und der Archivordnung der Stadt Mannheim zur Anwendung: Unterlagen, die älter als 30 Jahre alt sind, können von allen Interessierten  im Lesesaal des MARCHIVUM eingesehen werden. Ausnahmen entstehen, wenn die Dokumente personenbezogene Daten von Dritten enthalten. Dann kommen erweiterte Schutzfristen ins Spiel. Dies ist jedoch die Ausnahme. Ansonsten gilt wie überall im Archiv: freie Sicht für freie Bürger/innen.

Was Sie erwartet?

In den kommenden Wochen möchten wir Ihnen verschiedene Nachlässe aus unseren Beständen vorstellen. Alle zwei Wochen erscheint hier ein neuer Beitrag zu den Dokumenten von prominenten Einzelpersonen aus Mannheim. Diese Nachlässe sind so verschieden wie die Nachlasser/innen selbst. Und jeder ist spannend und erzählt eine persönliche und übergreifende Geschichte.

Falls Sie Fragen haben oder selbst einen Nachlass für unsere Bestände haben, melden Sie sich gerne bei Frau Jasmin Breit, Telefon: 0621 / 293-7739, E-Mail: jasmin.breit@mannheim.de

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Jakob Sommer - "Kämpfer für Menschenwürde"

Sein Leben hatte er den Menschen in Mannheim und den Arbeiterrechten gewidmet. Als aufrechter und toleranter Mann blieb er den Mannheimerinnen und Mannheimer in Erinnerung. Er stand mit Leidenschaft für seine Überzeugungen ein, konnte aber auch die Meinungen und Argumente anderer anerkennen. Als "Kämpfer für Toleranz und Gerechtigkeit", aber auch als "Mann des Ausgleichs", so charakterisierte Oberbürgermeister Hermann Heimerich seinen Freund Jakob Sommer bei dessen Beerdigung (Allgemeine Zeitung, 16.3.1955).

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